Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu gehören beispielsweise Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa viele Online-Shops. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen grundsätzlich von den Anforderungen ausgenommen
Doch auch wenn Ihr Unternehmen nicht unmittelbar unter das BFSG fällt, lohnt sich Barrierefreiheit: Sie verbessert die Nutzung Ihrer Website für möglichst viele Menschen und kann gleichzeitig die allgemeine Benutzerfreundlichkeit verbessern.
Was bedeutet barrierefrei im Web?
Es gibt viele verschiedene Wege, eine Website zu bedienen. Sie selbst haben vermutlich schon erlebt, dass eine Website so schlecht zu bedienen war, dass Sie diese direkt verlassen haben. Und vielleicht haben Sie schon mal einem älteren Menschen bei dem Versuch zugeschaut, eine schlecht gemachte Website zu bedienen.
Um die grundlegenden Kriterien der Barrierefreiheit zu verstehen, stellen Sie sich einfach folgende Fragen:
- Ist es wahrnehmbar? Kann jeder, unabhängig von Einschränkungen, die Inhalte erfassen?
- Ist es verständlich? Ist klar, was das Element oder die Seite bewirken soll?
- Ist es bedienbar? Ist die Interaktion intuitiv, und können wirklich alle Nutzer*innen das Element verwenden?
- Ist es robust? Funktioniert es auf verschiedenen Geräten, Browsern und Bildschirmgrößen, und ist es für Entwickler*innen gut umsetzbar?
Um es etwas konkreter zu machen: Eine blinde Person bedient eine Website vielleicht über die Tastatur und bekommt sie vorgelesen, eine ältere Person kann vielleicht nicht den zu kleinen Button betätigen und ein farbenblinder Mensch erkennt den Abbrechen-Button nicht direkt an seiner Farbe.
Vorteile
Barrierefreiheit im Web kann erstmal sehr aufwendig klingen, bringt aber auch einige Vorteile mit sich.
- Der Einsatz für Barrierefreiheit kann das Markenbild positiv stärken
- Eine barrierefreie Website ist glaubhaftes Engagement für das Thema Inklusion
- Es kann das Ranking auf Google steigern
- Die Zielgruppe wird erweitert
Beispielhafte Vorgaben für Barrierefreiheit
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Farben
Alles muss ohne Farben funktionieren, man darf trotzdem Farben verwenden
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Ausreichend Kontrast
Für Texte kleiner als 24 px: Kontrast mind. 4,5:1
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Fehlermeldungen
Fehler dürfen nicht nur durch Farbe kommuniziert werden
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Alternative für Bilder
Bilder müssen beschreibende Alt-Texte enthalten
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Mindestgrößen einhalten
Mindestgröße für klickbare Elemente: 24 × 24 px
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HTML-Reihenfolge
Screenreader sollten erst den Titel, dann den Text und dann das Bild vorlesen
Was Sie jetzt tun müssen
Sind Sie betroffen von dem Gesetz oder möchten gerne einfach so eine barrierefreie Website?
Laden Sie sich doch probeweise einen Screenreader herunter und schauen Sie, wie sich Ihre Website mit der Tastatur bedienen lässt.
Man stößt schnell auf Hindernisse!
Sprechen Sie uns deshalb gerne auf das Thema an, wir unterstützen Sie gerne.
Hier können Sie unser Whitepaper zum Thema Barrierefreiheit herunterladen: Whitepaper herunterladen