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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kutzner Prozessoptimierung Inh. Christian Kutzner

§ 1 Geltungsbereich
Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (nachfolgend Kunde genannt) und der Firma Kutzner Prozessoptimierung (nachfolgend auch KUTZNER genannt) werden die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden dennoch die Bestellung des Kunden ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot / Bestellung und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Geringe Abweichungen von den Produktangaben, wie technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware und/oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware und/oder Leistung erwerben zu wollen. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt oder das Angebot von uns innerhalb von 14 Tagen bestätigt wird.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen / Versandgebühren
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager (28865 Lilienthal) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind von den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen und extra zu entrichten.
(3) Ein Skontoabzug ist nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig, die von uns auch schriftlich bestätigt wird.
(4) Der Kaufpreis ist (ohne Abzug) sofort nach Eingang der Rechnung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit / Lieferverzug
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Ist Lieferverzug gegeben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
(5) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar/ lieferbar ist oder wir selbst von unserem Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert werden können. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung zu informieren und eine bereits erstattete Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
(6) Werden bei der Installation des Liefergegenstands Leistungen Dritter benötigt, gelten diese als Vorleistungen.

§ 5 Mängelhaftung
(1) Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zunächst unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder Schadensersatz zu verlangen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.
(3) Wir tragen die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
(4) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
(5) Die Mängelhaftungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Im Übrigen schließen wir die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von KUTZNER. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Kaufpreis beschränkt.
(2) Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass vor Beginn von Wartungs- oder Reparaturarbeiten eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist. KUTZNER übernimmt weder die Prüfung der vorangegangenen Datensicherung, noch das Vorhandensein der richtigen Daten auf den Sicherungsdatenträgern und übernimmt keine Haftung, falls Daten auf den Sicherungsdatenträgern fehlerhaft waren.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses der uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen das Eigentum von KUTZNER. Der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten erlischt Ware erst dann, wenn der Kunde alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen hat (Kontokorrentvorbehalt).
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum bleiben davon unberührt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum bei der Weiterveräußerung der Ware zu sichern und tritt uns seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Ware gegen den Abnehmer schon jetzt ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Verletzt der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

§ 8 Quellcode
Wir sind im Zusammenhang mit der Entwicklung von Standard- oder Individualsoftware grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, den Quellcode an den Kunden herauszugeben.

§ 9 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und / oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
(4) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.